Sozialwesen

Wir kümmern uns um das Wohl
der Baarerinnen und Baarer

Wir legen Wert auf gelebte Fürsorge und die speditive Behandlung der verschiedenen Anliegen

Im Vordergrund stehen nicht primär die Defizite der Hilfesuchenden, sondern ihre Stärken und Ressourcen, die es von staatlicher Seite zu unterstützen und zu fördern gilt.

 

Die Bürgergemeinden erhielten bei der Aufteilung des Gemeinwesens von 1873/76 u.a. als wichtige Aufgabe das Sozialwesen zugeteilt. Die Bürgergemeinden Zug, Baar, Hünenberg, Steinhausen und Neuheim betreiben zur Unterstützung der an ihrem Heimatort lebenden Bürgerinnen und Bürger einen gemeinsamen Sozialdienst. Die Sozialarbeitenden empfangen die Klienten im Rathaus der Bürgergemeinde Zug.

Die Sozialhilfe versteht sich als unterstes Netz der sozialen Sicherheit, das verhindert, dass Personen oder Personengruppen von der Teilnahme und Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Sie trägt wesentlich dazu bei, die Grundlagen unseres demokratischen Staates zu erhalten und den sozialen Frieden zu sichern.

Die Sozialhilfe, wie sie in den kantonalen Sozialhilfegesetzen geregelt ist, verfolgt weitergehende Ziele als die Sicherung des Existenzminimums. Neben der physischen Existenzsicherung soll unterstützten Personen auch die Teilnahme und Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben ermöglicht sowie ihre berufliche und soziale Integration gefördert werden.

Für die Bemessung von Unterstützung und anderen Massnahmen zur beruflichen und sozialen Integration wird nach den Empfehlungen der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) gehandelt. Die Aufnahme in die Sozialhilfe wird durch die Einreichung eines umfangreichen Antrages geprüft und ist gegenseitig an diverse Rechte und Pflichten geknüpft. Die Ausgaben für die Sozialhilfe der Bürgergemeinde Baar betragen jährlich um CHF 500’000. Zusätzliche finanzielle Anteile durch die enge Zusammenarbeit mit der AHV, IV und Pensionskassen helfen stark zur Entlastung der Bürgergemeinde.