Über uns

Wir sind die Bürgergemeinde Baar

Das sind die Aufgaben und die Struktur der Bürgergemeinde Baar

Die Bürgergemeinde Baar umfasst alle in Baar heimatberechtigten Personen, die im Kanton Zug wohnen, hier steuerpflichtig sind und das Zuger Stimm- und Wahlrecht geniessen. Sie ist eine eigenständige öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Gemeindeversammlung, welche über wichtige Geschäfte wie Budget, Rechnung oder grössere Investitionen entscheidet. Die Bürgergemeinde engagiert sich in Bereichen wie Einbürgerungen, Kultur, Sozialem und Liegenschaftsverwaltung. Auch historisch bedeutende Bauten wie das Rathaus oder die Rathaus-Schüür gehören ihr. Die Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Baar finden Sie hier:

Bürger­gemeinde­versammlung

In der Regel finden jähr­lich zwei ordent­li­che Bür­ger­ge­mein­de­ver­samm­lun­gen statt, an denen die Stimm­be­rech­ti­gen ihre Befug­nisse in Wahl- und Sach­ge­schäf­ten aus­üben.

Stimm­be­rech­tigt sind die im Kanton Zug wohn­haf­ten und gemäss §27 der Kan­tons­ver­fas­sung stimm­fä­hi­gen Bür­ge­rin­nen und Bürger der Bürger­gemeinde Baar, welche im Stimm­re­gis­ter ein­ge­tra­gen sind.

Bür­ger­rat

Der Bür­ger­rat besteht aus fünf Mit­glie­dern. Der Prä­si­dent und die vier Mit­glie­der werden alle vier Jahre durch die Bürger­gemeinde­versammlung gewählt oder bestä­tigt. Die Auf­ga­ben teilen sich auf in Prä­si­dium, Lie­gen­schafts­ver­wal­tung, Finan­zen, Sozi­al­we­sen sowie den Einbürgerungen.

Erich Andermatt

Erich Andermatt
Bürgerpräsident

Urs Andermatt

Urs Andermatt
Liegenschaften, Vizepräsident

Alexandra Gruber Tanner

Alexandra Gruber Tanner
Finanzen

Simone Arnold-Hotz

Simone Arnold-Hotz
Sozialwesen

Karin Langenegger

Karin Langenegger
Einbürgerungen

Kanz­lei und Weibel

Die Bür­ger­kanz­lei ist Anlauf­stelle für alle die Bürger­gemeinde betref­fen­den Belange. Für die Bür­ger­kanz­lei ist die Bür­ger­schrei­be­rin zustän­dig, welche durch den Bür­ger­rat gewählt wird. Zu ihrem Auf­ga­ben­be­reich gehö­ren die Bera­tung des Bür­ger­ra­tes, das Führen von Sit­zungs­pro­to­kol­len, all­ge­meine Kanz­lei­ar­bei­ten, Kor­re­spon­denz und Rech­nungs­we­sen sowie die Archi­vie­rung von Akten. Die Auf­ga­ben des Bür­ger­wei­bels sind vor allem zere­mo­ni­el­ler Natur.

Claudia Iten-Hess

Claudia Iten-Hess
Bürgerschreiberin

Ernst Rohrer

Ernst Rohrer
Weibel

Rechnungsprüfungskommission

Die drei­köp­fige Rechnungs­prüfungs­kommission über­prüft die Jah­res­rech­nung, das Budget sowie den Finanz­plan und erstellt zuhan­den der Bürger­gemeinde­versammlung Bericht und Antrag.

Mit­glie­der (v.r.)
José Nieto (Prä­si­dium), Malaika Hug, Daniel Büttel

Kom­mis­sion Heimat & Kultur

Die Kom­mis­sion Heimat und Kultur enga­giert sich seit 2017 aktiv für die För­de­rung der Hei­mat­ver­bun­den­heit, welche unter ande­rem Auf­gabe der Bürger­gemeinde Baar ist. Die zahl­rei­chen Kon­zerte, die den Sam­sch­tig-Märt kul­tu­rell berei­chern, werden von der Kom­mis­sion orga­ni­siert und durchgeführt.

Einmal im Jahr ist eine Exkur­sion zu inter­es­san­ten Betrie­ben oder ein Besuch einer loka­len Insti­tu­tion geplant.

Die Kom­mis­sion «Heimat und Kultur»
Simone Arnold-Hotz, Clau­dia Iten-Hess, Ruedi Suter, Qsi Gisler

Geschichte und Wappen

Die Ent­ste­hung der Bürger­gemeinde
Die Indus­tria­li­sie­rung führte im Kanton Zug zum Zuzug von Arbeits­kräf­ten aus ande­ren Kan­to­nen. Der grosse Zustrom an Neu­zu­zü­gern führte dazu, dass der poli­ti­sche Pro­zess, der zur Gemein­de­auf­tei­lung führte, in Baar beson­ders emo­tio­nal aus­ge­tra­gen wurde. Mit der Revi­sion der Bun­des­ver­fas­sung von 1874 erhiel­ten die aus ande­ren Gemein­den zuge­zo­ge­nen Schwei­zer Bürger auch auf der Gemein­de­ebene die poli­ti­schen Rechte. Die Auf­tei­lung der Ein­heits­ge­meinde geht somit im Wesent­li­chen auf die Ein­füh­rung der Nie­der­las­sungs­frei­heit zurück, regelte die Gemein­de­or­ga­ni­sa­tion neu und schuf die drei neuen Gemein­de­ar­ten Bürger­gemeinde, Ein­woh­ner­ge­meinde und Katho­li­sche Kirchgemeinde. 

Die Bürger­gemeinde, die sich aus den in der Gemeinde wohn­haf­ten Orts­bür­ge­rin­nen und Orts­bür­gern zusam­men­setzt, befasste sich mit der Ver­wal­tung des Bür­ger­guts, der Rege­lung der Bür­ger­rechts­an­ge­le­gen­hei­ten sowie mit dem Vor­mund­schafts- und Armen­we­sen der Bürger.

Das Archiv der Bürger­gemeinde
Das Archiv der Bürger­gemeinde Baar ent­hält rund 35 Lauf­me­ter Akten und Bände aus der Zeit von 1622 bis heute; in Form von Abschrif­ten sind auch Doku­mente aus dem 15. und 16. Jahr­hun­dert über­lie­fert. Das Archiv­gut ist in drei Abtei­lun­gen auf­ge­glie­dert, die zum Teil die his­to­ri­schen Gege­ben­hei­ten widerspiegeln. 

Das Baarer Wappen
Baar war die erste Gemeinde im Kanton Zug, die ein eige­nes Siegel besass. Es findet sich auf einem Akten­stück des Kan­tons­ar­chivs vom 19. Novem­ber 1738 und zeigt das mit dem Gross­buch­sta­ben B belegte Kan­tons­schild. Später erschien ein grös­se­res Siegel mit dem glei­chen Wappen. Dieser Stem­pel ist noch vor­han­den und befin­det sich im Besitz der Bürger­gemeinde Baar.

Das heu­tige zwei­ge­teilte Wappen wurde 1942 von Eugen Hotz gestal­tet: auf gol­de­nem Grund der Turm der Herren von Baar, auf blauem Grund das sil­berne Loth­rin­ger­kreuz der Pfarr­kir­che St. Martin. Die Initia­tive für das neue Wappen ging von der Bürger­gemeinde Baar aus und wurde schliess­lich von der Ein­woh­ner­ge­meinde Baar als Hoheits­zei­chen aner­kannt.

Anläss­lich des 150-jäh­ri­gen Bestehens der Bürger­gemeinde fei­er­ten die drei Gemein­den am 29. Juni 2024 gemein­sam die Gemein­de­tren­nung von 1874 mit einem Fest. Dazu wurde auch ein kurzer Film produziert.