Das sind die Aufgaben und die Struktur der Bürgergemeinde Baar
Die Bürgergemeinde Baar umfasst alle in Baar heimatberechtigten Personen, die im Kanton Zug wohnen, hier steuerpflichtig sind und das Zuger Stimm- und Wahlrecht geniessen. Sie ist eine eigenständige öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Gemeindeversammlung, welche über wichtige Geschäfte wie Budget, Rechnung oder grössere Investitionen entscheidet. Die Bürgergemeinde engagiert sich in Bereichen wie Einbürgerungen, Kultur, Sozialem und Liegenschaftsverwaltung. Auch historisch bedeutende Bauten wie das Rathaus oder die Rathaus-Schüür gehören ihr. Die Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Baar finden Sie hier:

Bürgergemeindeversammlung
In der Regel finden jährlich zwei ordentliche Bürgergemeindeversammlungen statt, an denen die Stimmberechtigen ihre Befugnisse in Wahl- und Sachgeschäften ausüben.
Stimmberechtigt sind die im Kanton Zug wohnhaften und gemäss §27 der Kantonsverfassung stimmfähigen Bürgerinnen und Bürger der Bürgergemeinde Baar, welche im Stimmregister eingetragen sind.
Bürgerrat
Der Bürgerrat besteht aus fünf Mitgliedern. Der Präsident und die vier Mitglieder werden alle vier Jahre durch die Bürgergemeindeversammlung gewählt oder bestätigt. Die Aufgaben teilen sich auf in Präsidium, Liegenschaftsverwaltung, Finanzen, Sozialwesen sowie den Einbürgerungen.

Erich Andermatt
Bürgerpräsident

Urs Andermatt
Liegenschaften, Vizepräsident

Alexandra Gruber Tanner
Finanzen

Simone Arnold-Hotz
Sozialwesen

Karin Langenegger
Einbürgerungen
Kanzlei und Weibel
Die Bürgerkanzlei ist Anlaufstelle für alle die Bürgergemeinde betreffenden Belange. Für die Bürgerkanzlei ist die Bürgerschreiberin zuständig, welche durch den Bürgerrat gewählt wird. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören die Beratung des Bürgerrates, das Führen von Sitzungsprotokollen, allgemeine Kanzleiarbeiten, Korrespondenz und Rechnungswesen sowie die Archivierung von Akten. Die Aufgaben des Bürgerweibels sind vor allem zeremonieller Natur.

Claudia Iten-Hess
Bürgerschreiberin

Ernst Rohrer
Weibel

Rechnungsprüfungskommission
Die dreiköpfige Rechnungsprüfungskommission überprüft die Jahresrechnung, das Budget sowie den Finanzplan und erstellt zuhanden der Bürgergemeindeversammlung Bericht und Antrag.
Mitglieder (v.r.)
José Nieto (Präsidium), Malaika Hug, Daniel Büttel

Kommission Heimat & Kultur
Die Kommission Heimat und Kultur engagiert sich seit 2017 aktiv für die Förderung der Heimatverbundenheit, welche unter anderem Aufgabe der Bürgergemeinde Baar ist. Die zahlreichen Konzerte, die den Samschtig-Märt kulturell bereichern, werden von der Kommission organisiert und durchgeführt.
Einmal im Jahr ist eine Exkursion zu interessanten Betrieben oder ein Besuch einer lokalen Institution geplant.
Die Kommission «Heimat und Kultur»
Simone Arnold-Hotz, Claudia Iten-Hess, Ruedi Suter, Qsi Gisler
Geschichte und Wappen
Die Entstehung der Bürgergemeinde
Die Industrialisierung führte im Kanton Zug zum Zuzug von Arbeitskräften aus anderen Kantonen. Der grosse Zustrom an Neuzuzügern führte dazu, dass der politische Prozess, der zur Gemeindeaufteilung führte, in Baar besonders emotional ausgetragen wurde. Mit der Revision der Bundesverfassung von 1874 erhielten die aus anderen Gemeinden zugezogenen Schweizer Bürger auch auf der Gemeindeebene die politischen Rechte. Die Aufteilung der Einheitsgemeinde geht somit im Wesentlichen auf die Einführung der Niederlassungsfreiheit zurück, regelte die Gemeindeorganisation neu und schuf die drei neuen Gemeindearten Bürgergemeinde, Einwohnergemeinde und Katholische Kirchgemeinde.
Die Bürgergemeinde, die sich aus den in der Gemeinde wohnhaften Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern zusammensetzt, befasste sich mit der Verwaltung des Bürgerguts, der Regelung der Bürgerrechtsangelegenheiten sowie mit dem Vormundschafts- und Armenwesen der Bürger.
Das Archiv der Bürgergemeinde
Das Archiv der Bürgergemeinde Baar enthält rund 35 Laufmeter Akten und Bände aus der Zeit von 1622 bis heute; in Form von Abschriften sind auch Dokumente aus dem 15. und 16. Jahrhundert überliefert. Das Archivgut ist in drei Abteilungen aufgegliedert, die zum Teil die historischen Gegebenheiten widerspiegeln.
Das Baarer Wappen
Baar war die erste Gemeinde im Kanton Zug, die ein eigenes Siegel besass. Es findet sich auf einem Aktenstück des Kantonsarchivs vom 19. November 1738 und zeigt das mit dem Grossbuchstaben B belegte Kantonsschild. Später erschien ein grösseres Siegel mit dem gleichen Wappen. Dieser Stempel ist noch vorhanden und befindet sich im Besitz der Bürgergemeinde Baar.
Das heutige zweigeteilte Wappen wurde 1942 von Eugen Hotz gestaltet: auf goldenem Grund der Turm der Herren von Baar, auf blauem Grund das silberne Lothringerkreuz der Pfarrkirche St. Martin. Die Initiative für das neue Wappen ging von der Bürgergemeinde Baar aus und wurde schliesslich von der Einwohnergemeinde Baar als Hoheitszeichen anerkannt.
Anlässlich des 150-jährigen Bestehens der Bürgergemeinde feierten die drei Gemeinden am 29. Juni 2024 gemeinsam die Gemeindetrennung von 1874 mit einem Fest. Dazu wurde auch ein kurzer Film produziert.