EINBÜRGERUNGEN

Baar zeichnet sich aus durch seine Offenheit für Neues. Eine optimale Voraussetzung, um neue Bürgerinnen und Bürger willkommen zu heissen. Das rege und vielfältige gesellschaftliche Leben, getragen durch Vereine und privates Engagement, fördert die Integration am Wohnort Baar. Das Baarer Bürgerrecht ist Basis für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts. Zuständig für die Einbürgerungen ist die Bürgergemeinde Baar. Kontaktieren Sie uns. Wir informieren Sie gerne über alle Details.

 

Bildlegende: Familie De Coninck Verhelst – Baarer Bürger mit belgischer Herkunft