ORGANISATION

  • STIMMBERECHTIGTE

    Oberstes Organ der Bürgergemeinde Baar sind die Stimmberechtigten.

    In der Regel finden jährlich zwei ordentliche Bürgergemeindeversammlungen statt, an denen die Stimmberechtigen ihre Befugnisse in Wahl- und Sachgeschäften ausüben.

     

    Stimmberechtigt sind die im Kanton Zug wohnhaften und gemäss § 27 der Kantonsverfassung stimmfähigen Bürgerinnen und Bürger der Bürgergemeinde Baar, welche im Stimmregister eingetragen sind.

  • BÜRGERRAT

    Der Bürgerrat besteht aus fünf Mitgliedern und der Bürgerschreiberin mit beratender Stimme.

     

    Der Präsident und die vier Mitglieder werden alle vier Jahre durch die Bürgergemeindeversammlung gewählt oder bestätigt. Die Schreiberin oder der Schreiber wird durch den Bürgerrat gewählt. Die Aufgaben teilen sich auf in Präsidium, Bürgerrechtswesen, Finanzwesen, Liegenschaftsverwaltung und Bauwesen sowie Sozialwesen.

     

    Erich Andermatt (Bürgerpräsident)

    Urs Andermatt (Liegenschaften, Vizepräsident)

    Alexandra Gruber Tanner (Einbürgerungen)

    Olivia Bühlmann (Finanzen)

    Simone Arnold-Hotz (Sozialwesen)

    Claudia Iten-Hess (Bürgerschreiberin)

    Ernst Rohrer (Bürgerweibel)

  • BÜRGERKANZLEI

    Die Bürgerkanzlei ist Anlaufstelle für alle die Bürgergemeinde betreffenden Belange. Für die Bürgerkanzlei ist die Bürgerschreiberin zuständig. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören das Führen der Sitzungsprotokolle, Kanzleiarbeiten, Korrespondenz und Rechnungswesen sowie die Archivierung von Akten.

     

    Adresse und Öffnungszeiten der Kanzlei:
    Bürgergemeinde Baar, Leihgasse 9, 6340 Baar, Telefon 041 769 07 77

     

    MO: 14.00-17.30 Uhr
    DI: 09.00–12.00 Uhr
    DO: 09.00-12.00 Uhr
    MI + FR: geschlossen

     

    Für eine längere Beratung ist eine telefonische Voranmeldung dringend empfohlen.

  • RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION

    Die dreiköpfige Rechnungsprüfungskommission überprüft die Rechnungen, den Voranschlag sowie den Finanzplan und erstellt zuhanden der Bürgergemeindeversammlung Bericht und Antrag.

     

    Mitglieder: Karin Langenegger (Präsidentin), José Nieto, Malaika Hug

  • GEMEINDEORDNUNG

    Die Bürgergemeinde Baar umfasst alle in Baar heimatberechtigten Personen, die im Kanton Zug wohnen, hier steuerpflichtig sind und das Zuger Stimm- und Wahlrecht geniessen.

    Die Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Baar finden Sie im -> Download-Bereich.

  • HEIMAT UND KULTUR

    Die Kommission Heimat und Kultur engagiert sich seit 2017 aktiv für die Förderung der Heimatverbundenheit, welche unter anderem Aufgabe der Bürgergemeinde Baar ist. Die zahlreichen Konzerte, die den Samschtig-Märt kulturell bereichern, werden von der Kommission organisiert und durchgeführt.

     

    Einmal im Jahr ist eine Exkursion zu interessanten Betrieben oder ein Besuch einer lokalen Institutionen geplant.

     

    Die Kommission «Heimat und Kultur»:
    Claudia Iten-Hess, Simone Arnold-Hotz, Ruedi Suter, Qsi Gisler

  • GESCHICHTE UND WAPPEN

    Das Baarer Wappen – Baar war die erste Gemeinde im Kanton Zug, die ein eigenes Siegel besass. Es findet sich auf einem Aktenstück des Kantonsarchivs vom 19. November 1738 und zeigt das mit dem Grossbuchstaben B belegte Kantonsschild. Später erschien ein grösseres Siegel mit dem gleichen Wappen. Dieser Stempel ist noch vorhanden und befindet sich im Besitz der Bürgergemeinde Baar.

     

    Das heutige zweigeteilte Wappen wurde 1942 von Eugen Hotz gestaltet: auf goldenem Grund der Turm der Herren von Baar, auf blauem Grund das silberne Lothringerkreuz der Pfarrkirche St. Martin. Die Initiative für das neue Wappen ging von der Bürgergemeinde Baar aus und wurde schliesslich von der Einwohnergemeinde Baar als Hoheitszeichen anerkannt.

  • ARCHIV

    Das Archiv der Bürgergemeinde Baar enthält rund 35 Laufmeter Akten und Bände aus der Zeit von 1622 bis heute; in Form von Abschriften sind auch Dokumente aus dem 15. und 16. Jahrhundert überliefert. Das Archivgut ist in drei Abteilungen aufgegliedert, die zum Teil die historischen Gegebenheiten widerspiegeln. 1874 wurden im Kanton Zug die alten Einheitsgemeinden in jeweils drei Körperschaften aufgeteilt: Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinde.