STIMMBERECHTIGTE

Oberstes Organ der Bürgergemeinde Baar sind die Stimmberechtigten.

In der Regel finden jährlich zwei ordentliche Bürgergemeindeversammlungen statt, an denen die Stimmberechtigen ihre Befugnisse in Wahl- und Sachgeschäften ausüben.

 

Stimmberechtigt sind die im Kanton Zug wohnhaften und gemäss § 27 der Kantonsverfassung stimmfähigen Bürgerinnen und Bürger der Bürgergemeinde Baar, welche im Stimmregister eingetragen sind.